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Carsten Meißner

Parkstraße 10
51371 Leverkusen

Tel. +49 (0) 2173 - 42 09 87
Mobil +49 (0) 177 - 3251693

Büro Köln: Antoniterstr. 17
50667 Köln

 

Mail: c.meissner@meissner-media.de
Web: www.meissner-media.de

 

Technische Gestaltung und Betreuung dieser Seite

hecking-media, Hürth
www.hecking-media.de
 

Haftungsausschluss

Alle auf der Site befindlichen Filme sind von C.Spoden geschnitten und unter der Regie von C.Meissner entstanden
 

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

meissner-media, Parkstr.10, 51371 Leverkusen (nachfolgend meissner-media genannt), erbringt Leistungen gegenüber dem Kunden nur zu den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

§ 1 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien nur nach schriftlicher Bestätigung durch meissner-media zustande. Der schriftlichen Bestätigung kommen die Erbringung der jeweiligen Leistung respektive die Rechnungsstellung über die Leistung gleich.

§ 2 Liefertermine

1. Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von meissner-media schriftlich bestätigt worden sind.

2. Sollte meissner-media einen Liefertermin nicht einhalten, so ist ihr eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

3. Im Falle des fruchtlosen Ablaufs der Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des nachzuweisenden Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe der Eigenleistung (Auftragswert abzüglich bereits entstandener Fremdkosten) verlangt werden.

4. Betriebsstörungen - sowohl bei meissner-media als auch in dem Betrieb eines Subunternehmers -, die Erstellung und den Transport der Leistung beeinflussen, insbesondere Streik, Aussperrung, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien meissner-media von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

meissner-media kann nach eigener Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben, oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Dies gilt auch, wenn diese Hindernisse während eines Lieferverzugs eintreten.

§ 3 Kundenpflichten

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erfüllung des Auftrags relevanten Angaben schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden nach Abnahme durch die Parteien (z.B. Gegenzeichnung) als Anlage 1 Vertragsbestandteil. Sollten Angaben oder Teile davon fehlen, so ist meissner-media berechtigt, den Auftrag ansonsten nach eigenem Ermessen umzusetzen.

2. Der Kunde versichert, dass alle von ihm übergebenen oder von ihm gewünschten Vorlagen (z.B. Skripte, Bild- und Tonmaterialien, Abbildungen, Accessoires, Dekorationen, etc.) unabhängig von möglichen Rechten Dritter im Rahmen des Auftrags und seiner Verwertung benutzt werden dürfen, respektive der Kunde sich die entsprechenden Rechte hat einräumen lassen. meissner-media ist insoweit nicht zur Prüfung bzw. Erwerb der entsprechenden Rechten verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn meissner-media bei unabhängig vom Kundenwunsch verwendeten Vorlagen den Kunden auf die ungeklärte Rechtslage hinweist. Sollte meissner-media sich dennoch hierum bemühen, gehen die hierbei entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden. Sollte meissner-media entgegen der Versicherung des Kunden nicht zur Verwendung berechtigt sein, so stellt der Kunde meissner-media von Ansprüchen Dritter frei.

3. In dem Falle, dass meissner-media dem Kunden Vor- oder Zwischenleistungen vorlegt, ist der Kunde verpflichtet, die Vorlagen unverzüglich zu prüfen, etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen und bei Fehlen von Mängeln die Freigabe zu erklären. Sollte bei meissner-media eine Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Vorlage beim Kunden eingehen, so gilt die Freigabe zur Weiterverarbeitung als stillschweigend erteilt.

§ 4 Honorar und Vergütung

1. Die Höhe der jeweils vom Kunden zu zahlenden Vergütung richtet sich, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, nach dem schriftlich bestätigtem Angebot. Die Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Die Vergütung ist wie folgt fällig:

50% bei Auftragserteilung,

25% bei Übergabe der jeweiligen Leistung,

25% bei Abnahme.

meissner-media ist berechtigt, weitere angemessene Abschlagszahlungen und/oder Vorauszahlungen zu verlangen, sofern dies auf Grund des Umfangs des Auftrags oder notwendigen Vorleistungen erforderlich erscheint.

 

 

 

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